Montag, 6. September 2010
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Der Erfolg hat bekanntlich viele Väter. Der Misserfolg auch! Wobei sich im ersten Fall meist viele um den Platz an der Sonne drängen, während ungern jemand Verantwortung für einen Misserfolg übernehmen will. So stellt sich auch bis heute die Situation nach dem Unglück bei der »Loveparade« in Duisburg dar. Vor der Veranstaltung gab es jede Menge Befürworter, Zustimmer und Unterstützer, die nach der Tragödie indes wie vom Erdboden verschwunden waren. Dafür tauchten diejenigen wie Phönix aus der Asche auf, die schon immer gewarnt hatten, dagegen waren und die Katastrophe vorhergesehen hatten.

Dabei sah und sieht die Wirklichkeit, jedenfalls nach heutigem Ermittlungsstand, viel differenzierter aus. Natürlich kann man sagen, hätte Oberbürgermeister Sauerland als oberster Verwaltungschef grundsätzlich Nein gesagt, hätte es die 21 Toten von Duisburg nicht gegeben. Aber wäre das Unglück nicht vielleicht auch zu verhindern gewesen, wären die Sicherheitskräfte des Veranstalters besser aufgestellt gewesen? Und wäre nicht vielleicht alles gut gegangen, wenn die Ein- und Auslasssituation anders geregelt worden wäre? Oder was wäre passiert, wenn die Polizei sich nicht (salopp?) auf den Standpunkt zurückgezogen hätte, trotz erkennbarer Gefahr nur für das Außengelände zuständig gewesen zu sein? Unbeantwortet ist auch die Frage, welchen Anteil die Teilnehmer der »Loveparade« selber daran hatten, dass es zu der verhängnisvollen Panik gekommen ist. Es ist von Alkohol und Drogen die Rede, davon, dass trotz Absperrungen immer heftiger gedrängt wurde, dass Raver die Polizei erst beschimpft und anschließend überrannt haben und Teilnehmer ohne Hilfsmittel Wände haben erklimmen wollen, von dort aber auf die unter ihnen drängenden Massen in höchst gefährlicher Manier abgestürzt sind.

Zusammengefasst kann man bereits heute sagen, dass es keineswegs einen einzigen Schuldigen gibt und deshalb soll an dieser Stelle auch einmal eine Lanze für den weiß Gott nicht beneidenswerten Duisburger Oberbürgermeister gebrochen werden. Er ist schon in der Stunde des Unglücks von den Medien als Verantwortlicher abgeurteilt wurden. Mildernde Umstände wurden ihm nicht zugebilligt und schon gar kein faires Verfahren dergestalt, dass man die Ergebnisse einer ausführlichen Untersuchung abwarten wollte. Dass am Ende solch öffentlicher Anfeindungen geistige Randalierer sogar angeblich ein Kopfgeld auf Sauerland ausgesetzt haben sollen, macht nur deutlich, dass im Rechtstaat Deutschland der Grundsatz »in dubio pro reo« (Im Zweifel für den Angeklagten) allenfalls noch vor Gericht nicht aber vor den Schreibgeräten der Presse und den Mikrofonen der elektronischen Medien gilt. Bei aller Betroffenheit mit Blick auf die Toten und Verletzten macht auch das betroffen.

 

Walter Thomas

mitspitzerfeder@WOCHENPOST.de

 

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